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   VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119   

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VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119 (https://dejure.org/2006,44636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2006 - 4 B 05.3119 (https://dejure.org/2006,44636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 (https://dejure.org/2006,44636)
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Überlassungsvertrag eine auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Nutzung festgeschrieben ist oder nicht (a. A. wohl BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris jew. m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338

    Fremdenverkehrsbeitrag für Verpächter einer Gaststätte in Erbengemeinschaft

    Bei der Verpachtung oder Vermietung von Räumlichkeiten an eine Gaststätte hat der Verpächter oder Vermieter mittelbare Vorteile, die durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 19, 20 für den Betrieb u. a. einer Pizzeria).

    Selbstständige Tätigkeit liegt hiernach immer dann vor, wenn Räume vermietet oder verpachtet werden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Der durch den Fremdenverkehr nur mittelbar Begünstigte kann seine Rechte dadurch wahren, dass er die Gemeinde auffordert, ihm die Schätzungsgrundlagen bekannt zu geben (BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 29, 30).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch Vermieter und Verpächter von Lokalen und Geschäften als mittelbar durch den Fremdenverkehr Begünstigte fremdenverkehrsbeitragspflichtig sind (BayVGH vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 18 ff.), konnte die Beschwerdeführerin aus der bloßen Untätigkeit des Marktes keine lebenslange Befreiung von der Beitragspflicht herleiten, unabhängig davon, ob sie lediglich vergessen oder irrtümlich nicht herangezogen wurde.
  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Weiterhin erweist sich die Wahl eines mieter-/pächterakzessorischen Vorteilssatzes in Form der Anknüpfung des Vorteilssatzes für Vermieter/Verpächter an die Vorteilssätze der die Immobilien nutzenden Betriebe jedenfalls dann als sachgerecht, wenn zwischen dem den Vermietern und Verpächtern aus der Gebrauchsüberlassung erwachsenden Vorteil und dem örtlichen Fremdenverkehr ein typischer und offensichtlicher Zusammenhang besteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.5.2020, a.a.O.; BayVGH, Urteile vom 29.1.2020, a.a.O. und vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119).

    Etwas Anderes ist selbst dann nicht anzunehmen, wenn es sich um die Vermietung sogenannter neutraler Räume handelte, bei denen die jeweilige konkrete Nutzung dem Mieter überlassen bleibt (a.A. BayVGH, Urteil vom 5.12.2006, a.a.O.).

    Dabei handelt es sich nicht um eine Doppelbelastung im eigentlichen Sinn; denn beitragspflichtig sind jeweils andere Personen auf der Grundlage eines für beide gesondert ermittelten Umsatzes und Gewinns (BayVGH, Urteil vom 5.12.2006, a.a.O.).

  • VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.2764

    Veräußerung eines Hotels - Fremdenverkehrsbeitrag 2012

    Folglich werden auch nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten erfasst, sofern sie einer nachhaltigen Einnahmenwirtschaft dienen (BayVGH, U. v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn.18; U. v. 27.3.2003 - a.a.O - juris Rn. 19; vgl. auch Hürholz a. a. O. - jeweils m. w. N.).

    Selbstständige Tätigkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 KAG, § 1 Abs. 1 FBS liegt hiernach jedenfalls immer dann vor, wenn Gebäude oder Räume vermietet werden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (BayVGH, U. v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 18; B. v. 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris Rn. 19).

    Wie bereits ausgeführt (s.o. Ziff. 2.1.) geht der Begriff des selbstständig Tätigen im Fremdenverkehrsbeitragsrecht weiter als der im Steuerrecht; es werden auch nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten erfasst, sofern sie einer nachhaltigen Einnahmenwirtschaft dienen (BayVGH, U. v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn.18; U. v. 27.3.2003 - a.a.O - juris Rn. 19; vgl. auch Hürholz a. a. O. - jeweils m. w. N.).

  • VG München, 29.10.2009 - M 10 K 08.2294

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermietung Lebensmittelmarkt; mittelbarer Vorteil;

    Der von der Firma ... im Gebäude des Klägers betriebene ...-Markt ist als Lebensmittelgeschäft Fremdenverkehrsbetrieb, da Lebensmittelgeschäfte regelmäßig einen unmittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen (vgl. BayVGH, Urt. v. 5.12.2006, Az. 4 B 05.3119, zitiert nach Juris RdNr. 21 u. VG München, Urt. v. 22.7.2004, Az. M 10 K 02.4321).

    Sie ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Urt. v. 5.12.2006, Az. 4 B 05.3119, zitiert nach Juris RdNr. 28 m.w.N.).

    Die Richtigkeit eines Vorteilssatzes kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der unmittelbar vom Fremdenverkehr Begünstigte diesen ohne Beanstandung hingenommen hat (vgl. BayVGH, Urt. v. 6.12.2008, Az. 4 B 05.3119, zitiert nach Juris, RdNr. 30).

  • VG Regensburg, 22.03.2017 - RN 11 K 17.3

    Rechtmäßige Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für Bekleidungsgeschäft

    Eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrecht liegt dann vor, wenn Räume vermietet werden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH vom 5.12.2006 Az. 4 B 05.3119 m.w.N.).

    Der mittelbare Vorteil muss jedoch durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sein (vgl. BayVGH vom 5.12.2006 a.a.O. m.w.N.).

    Ein Einzelhandelsgeschäft für Textilien ist als Betrieb einzustufen, der unmittelbar dem Fremdenverkehr zu dienen bestimmt ist, da in diesem auch Geschäfte mit Ortsfremden getätigt werden (vgl. BayVGH vom 5.12.2006 a.a.O.).

  • VG München, 21.10.2021 - M 10 K 19.593

    Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten (hier: Festsetzung von

    Eine selbstständige Tätigkeit im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts sei nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig auch die Vermietung und Verpachtung von Räumen oder Gebäuden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt seien (BayVGH, U.v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119).

    Einem Verzicht auf Einwendungen gegen die Höhe des Vorteilssatzes (und damit eine Akzeptanz) seitens des Mieters komme dabei eine Indizwirkung zu, d.h. dass von einer angemessenen Höhe ausgegangen werden könne (BayVGH, U.v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119).

    Nach der Rechtsprechung (BayVGH, U.v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119) sei die Doppelbelastung im System des bayerischen Fremdenverkehrsbeitragsrechts dadurch vorgegeben, dass sowohl der unmittelbare als auch der mittelbare Vorteil beitragsrechtlich relevant seien.

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 4 ZB 21.441

    Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    In Art. 6 KAG erschöpft sich die Funktion dieses Tatbestandsmerkmals darin, unselbstständig tätige Arbeitnehmer mit Blick auf die Beitragspflicht auszunehmen, sodass der Begriff der Selbstständigkeit hier nicht auf Gewerbetreibende und Freiberufler beschränkt ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 18; U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772 - BayVBl 2003, 725 = juris Rn. 19, 22; B.v. 12.2.2002 - 4 CS 02.1220 - juris Rn. 9).

    Dieser ist jedenfalls dann gegeben, wenn im Miet- oder Pachtvertrag die auf den Fremdenverkehr ausgerichtete Nutzung des Betriebs festgelegt ist und keine Vermietung sogenannter neutraler Räume vorliegt, bei denen die jeweilige Nutzung dem Mieter oder Pächter überlassen bleibt (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006, a.a.O., juris Rn. 19).

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

    Die Funktion dieses Tatbestandsmerkmals erschöpft sich darin, unselbständig tätige Arbeitnehmer von der Beitragspflicht auszunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris, Rn. 13, einsehbar auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; wohl auch Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2008, § 11 Rn. 83).

    Als mittelbarer (Sondervorteil) Vorteil sei danach insbesondere der Nutzen anzusehen, den eine am Fremdenverkehr der Gemeinde nicht unmittelbar beteiligte Person dadurch ziehe, dass sie mit den am Fremdenverkehr unmittelbar beteiligten Kreisen im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte tätige (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, juris, Rn. 25, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 2001, 78, vom 25. August 2003 - 2 S 2192/02 - juris, Rn. 34, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2003, 1403 und - zumindest sinngemäß - vom 4. Dezember 2003 - 2 S 2669/02 -, juris, Rn. 32, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2004.293 ff.; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 -, juris, Rn. 19, m.w.H.).

  • VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638

    Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771

    Auskunftspflicht eines Steuerberaters bei Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags -

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 ZB 08.258

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermieter beitragspflichtiger Unternehmen; kein Verstoß

  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285

    Fremdenverkehrsbeitrag

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209

    Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz

  • VG Bayreuth, 23.07.2014 - B 4 K 13.624

    Fremdenverkehrsbeitrag

  • VG Ansbach, 29.12.2020 - AN 19 K 19.01975

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 4 ZB 13.2098

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermietung von Geschäftsräumen; Vorteilssatz; Schätzung

  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

  • VG München, 31.01.2012 - M 10 S 11.6142

    Fremdenverkehrsbeitrag; Verpachtung einer Apotheke; Festsetzungsverjährung

  • VG Bayreuth, 18.12.2019 - B 4 S 19.675

    Einstweiliger Rechtsschutz für Tankstellenbetreiber wegen Fremdenverkehrsbeitrags

  • VG Bayreuth, 29.07.2020 - B 4 K 18.1057

    Fremdenverkehrsbeitrag, Tankstelle mit Shop, Vorteilssatz

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